Bigamie

Was versteht man unter Bigamie? Bigamie ist eine Straftat und steht für die gesetzliche Ehe mit zwei unterschiedlichen Frauen. In Deutschland ist die Bigamie klar verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

Denn dadurch, dass durch die Eheschließung auch gesetzliche Verpflichtungen entstehen, wie zum Beispiel das Unterhaltsrecht und der Versorgungsausgleich, darf jede Person nur mit einem Menschen verheiratet sein.

Dennoch gibt es immer noch genügend Länder, wo die Mehrfachehe zum normalen Alltag gehört und der Mann sich ein regelrechtes Harem aufbauen kann.

Komischer Weise ist dieses Recht aber nur den Männern vorbehalten, denn es gibt keinen Ort auf der Welt, wo die Frau das Recht hat, mehrere Männer zu halten.