Intimsphäre

Was bezeichnet man als Intimsphäre? Die Intimsphäre ist gesetzlich fest geschrieben und steht somit jedem Bürger zu. Die Intimsphäre kann man auch mit der Privatsphäre vergleichen, die man nicht nur tolerieren,

sondern auch wahren und respektieren muss. Zu den Intimsphären zählt man vor allem die eigenen vier Wände und die häusliche Umgebung. Aber auch öffentliche Toiletten oder Räume, wo man sich umzieht, zählen zu der Intimsphäre.

Sollte man sich dazu verleiten lassen, womöglich in einem fremden E-Mail Account zu Stöbern oder fremde Post zu öffnen, kann das eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen, wo man mit einer empfindlichen Strafe rechnen muss.